Anliegerbeiträge zum Straßenausbau keine "haushaltsnahen Dienstleistungen"?
Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung fallen nicht unter die sog. "haushaltsnahen Handwerkerleistungen" und können demnach auch nicht steuerlich berücksichtigt werden. Das ist zumindest die Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (FG) in seiner Entscheidung vom 18.10.2017. Im entschiedenen Fall musste…