Klarstellung zur Umsatzsteuer bei Vermietung mit Einrichtung
Unternehmen, die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithalten, sind von der Umsatzsteuer nicht befreit. Die "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" ist hingegen steuerfrei. Leistungen wie Einrichtungsgegenstände, die für die Nutzung einer gemieteten Immobilie nützlich oder…