Rechtsanwaltskammer zum Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten
Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind keine Werbungskosten, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Sie sind bis zu 6.000 € jährlich als Sonderausgaben…