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Klassische Beratung: Rechnungswesen

Das Rechnungswesen umfasst wesentlich mehr als nur das Kontieren und Erfassen von Belegen in der EDV. Es ist ohne Bedeutung, welche Größe Ihr Unternehmen hat. Nur eine sorgfältige und umfassende Buchführung ist in der Lage, Ihnen alle notwendigen Informationen zu liefern, die benötigt werden, um diese als ein Steuerungsinstrument des Unternehmers zu nutzen.

Die laufend zu erstellende Finanzbuchhaltung als Grundvoraussetzung einer funktionierenden Kosten- und Planrechnung bildet die notwendige Grundlage für Ihr unternehmerisches Handeln, unsere betriebswirtschaftliche Beratung sowie die spätere Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht.

Nur eine ordnungsgemäße Buchführung gewährleistet Ihnen bei einer Betriebsprüfung des Finanzamts einen reibungslosen Prüfungsablauf und möglichst wenige Ansatzpunkte für Steuernachforderungen.

Auch für die Anforderungen der Banken ist die ordnungsgemäße Finanzbuchführung absolut notwendig. Aufgrund von Basel II werden die Kreditinstitute noch mehr als in der Vergangenheit von Ihnen entsprechend aufbereitete Informationen anfordern. Die Kreditinstitute werden nicht nur die jährlichen Bilanzen sehen wollen, sondern auch regelmäßig kurzfristige betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), Liquiditätsplanungen und anderen Auswertungen zur Darstellung der Vermögens- und Ertragslage, die aufgrund der Regelungen des § 18 KWG nicht nur für Kreditverhandlungen mit Banken eine überragende Bedeutung erlangt haben.

Wir bieten unseren Mandanten individuelle Lösungen zur Erstellung der Buchführungen an, die von der kompletten Übernahme der Buchführung durch uns, über die Überlassung von Software und beratende Hilfeleistung bis hin zur Unterstützung bzw. Erstellung der Buchführung in Unternehmen des Mandanten gehen.

Sie bestimmen welchen Umfang unsere Leistungen haben sollen. Wir erstellen für Sie regelmäßig einfache betriebswirtschaftliche Auswertungen oder auch aussagekräftige Zwischenabschlüsse. Wir besprechen mir Ihnen auf Wunsch monatlich Ihre Auswertungen und machen Sie selbstverständlich auf Unklarheiten bzw. Probleme aufmerksam.

Wenn wir für Sie die Buchführung erstellen, kontrollieren wir die Ordnungsmäßigkeit der Belege und machen Sie auf Fehler aufmerksam.

  • Be­ra­tung über die Buch­füh­rungs- und Bü­ro­or­ga­ni­sa­ti­on
    • Be­le­ger­fas­sung
    • Be­leg­ver­ar­bei­tung
    • Be­leg­ar­chi­vie­rung
  • Ein­rich­tung der Buch­füh­rung
    • Aus­wahl des Kon­ten­rah­mens
    • Er­stel­lung ei­nes in­di­vi­du­el­len Kon­ten­rah­mens
    • Fest­stel­lung der Stamm­da­ten und Ein­rich­tung
    • Fest­le­gung der ge­wünsch­ten Aus­wer­tun­gen
  • Über­nah­me der Buch­füh­rung
    • Ab­ho­lung der Un­ter­la­gen
    • Kon­tie­rung der Ge­schäfts­vor­fäl­le
    • Er­fas­sung der Be­le­ge in der EDV
    • Um­satz­steu­er­vor­an­mel­dun­gen
    • Dau­er­frist­ver­län­ge­run­gen
    • Über­brin­gung der Un­ter­la­gen
  • Er­stel­lung von Stan­dard­aus­wer­tun­gen
    • Sum­men- und Sal­den­lis­ten
    • Be­triebs­wirt­schaft­li­che Aus­wer­tun­gen
    • Of­fe­ne Pos­ten­lis­te
  • In­di­vi­dual­aus­wer­tun­gen
    • Be­triebs­wirt­schaft­li­che Aus­wer­tun­gen
    • Kurz­fris­ti­ge Er­folgs­rech­nun­gen
    • Li­qui­di­täts­rech­nun­gen
    • Kos­ten­stel­len und -trä­ger­rech­nun­gen
    • Be­triebs­ab­rech­nungs­bö­gen
    • Mo­nats- und Zwi­schen­ab­schlüs­se
  • Pla­nung und Er­stel­lung der Kos­ten­rech­nung
    • Er­mitt­lung der Ziel­vor­ga­ben
    • Pla­nung der Kos­ten­stel­len und -trä­ger­rech­nung
    • Ein­rich­tung der Kos­ten­stel­len und -trä­ger­rech­nung
    • Er­mitt­lung der Ver­tei­lungs­schlüs­sel für die Ge­mein­kos­ten
    • Er­stel­lung ei­nes Be­triebs­ab­rech­nungs­bo­gens
  • Wei­te­re Leis­tun­gen
    • Da­ten­über­nah­me aus Fremd­soft­ware
    • Da­ten­auf­be­rei­tung und in­di­vi­du­el­le Aus­wer­tun­gen
    • Ein­rich­tung und Pfle­ge von Man­dan­ten­soft­ware
    • Schrift­ver­kehr mit der Fi­nanz­ver­wal­tung
    • Er­fas­sung vor­kon­tier­ter Be­le­ge
    • Da­tenermitt­lung für das Mahn­we­sen
  • Be­ra­tungs­leis­tun­gen
    • Um­fas­sen­de Be­ra­tung bei selbst­er­stell­ter Buch­füh­rung
    • Klä­rung von steu­er­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen, Um­satz­steu­er­sät­zen, Rei­se- und Be­wir­tungs­auf­wen­dun­gen, Aus­lands­ge­schäf­ten, Um­satz­steu­er­son­der­prü­fun­gen, Um­satz­steu­er bei PKW Nut­zung
    • Bank­ge­sprä­che
    • Ra­ting
    • In­ves­ti­ti­ons- und Fi­nan­zie­rungs­be­ra­tung
    • Un­ter­neh­mens­kauf
    • Un­ter­neh­mens­be­wer­tun­gen
    • Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen

Klassische Beratung

Jahresabschluss

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtet einen handelsrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen.

Lohnbuchführung

Die Lohnbuchführung ist eine äußerst komplexe Materie, die eine Vielzahl von Detailkenntnissen verlangt.

Rechnungswesen

Das Rechnungswesen umfasst wesentlich mehr als nur das Kontieren und Erfassen von Belegen in der EDV.

Steuerberatung

Die klassische Aufgabe ist die Beratung und Betreuung in allen Fragen, die sich rund um das Steuerrecht ergeben

Steuerliche Gestaltung

Wir beraten unsere Mandanten individuell über alle Fragen steuerlicher Gestaltung.

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In Marl: 02365/380 800 0
In Essen: 0201/646 3125 0

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