Private Nutzung betrieblicher Fahrräder steuerfrei
Das Einkommensteuergesetz stellt die Überlassung von betrieblichen Fahrrädern und Elektrofahrrädern an Arbeitnehmer seit dem 1.1.2019 steuerfrei. Die Steuerbefreiung ist auf drei Jahre befristet. Sie ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden sowie beim Steuerabzug vom Arbeitslohn auf Vorteile, die in…