Klassische Beratung: Steuerberatung
Die klassische Aufgabe einer Steuerberatungsgesellschaft ist die Beratung und Betreuung ihrer Mandanten in allen Fragen, die sich rund um das Steuerrecht ergeben. Aufgrund der ständigen Änderungen im Steuerrecht und wegen der umfangreichen Rechtsprechung bezüglich der Steuergesetze ist dazu eine permanente Weiterbildung aller Mitarbeiter notwendig, um so eine optimale Betreuung der Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Dieses erfolgt in unserem Hause durch entsprechende Fachliteratur und vor allem durch regelmäßige externe Seminarbesuche und Teilnahme an gesonderten Informationsveranstaltungen.
Damit können wir für Sie folgende Aufgaben erbringen:
- Hilfe bei allen privaten und betrieblichen Steuererklärungen
- Information über das Steuerrecht allgemein und vor allem über Änderungen
- Beratung zur optimalen Steuergestaltung
- Vertretung des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung
- Prüfung der Steuerbescheide und anderer Verwaltungsakte
- Gestaltungsberatung bei einer Betriebseröffnung oder -umwandlung
- Teilnahme an Betriebsprüfungen
Im Einzelnen erstellen wir für unsere Mandanten folgende Steuererklärungen:
- Jährliche Steuererklärungen
- Einkommensteuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Umsatzsteuerjahreserklärungen
- Steueranmeldungen
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Lohnsteuervoranmeldungen
- Kapitalertragsteueranmeldungen
- Gesonderte Steuererklärungen bzw. Anträge
- Erbschafsteuererklärungen
- Schenkungsteuererklärungen
- Lohnsteuerermäßigungsanträge
- Kindergeldanträge
- Stundungs- und Fristverlängerungsanträge
- Anpassung der Steuervorauszahlungen
- Änderungen von Steuerbescheiden
- Dauerfristverlängerungen
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber gefertigt haben und noch einzelne, spezielle Fragen dazu haben oder wenn Sie der Meinung sind, der Steuerbescheid zu Ihrer Erklärung ist nicht korrekt.